Winterdienste - Aufgaben und Rechte. Wer räumt was?
Für die Umsetzung des Hamburgischen Wegegesetzes bezüglich der Räum- und
Streupflicht sind zwei Verantwortungsbereiche festgelegt. Überall dort,
wo Anlieger von der Räum- und Streupflicht nicht betroffen sind,
organisiert die Stadt Hamburg den öffentlichen Winterdienst. Das
betrifft in erster Linie Fahrbahnen, öffentliche Plätze, Haltestellen
der Verkehrsbetriebe und ein festgelegtes Netz der wichtigsten Radwege.
Dabei wird der öffentliche Winterdienst der Stadtreinigung Hamburg im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und seiner Belastbarkeit tätig.
Foto: GHG Winterdienst Hamburg