Das Thema Schimmelbildung an Wänden und Decken ist so alt, wie es (Miet-)wohnungen gibt. Gerade in der feuchten herbstlichen Jahreszeit kommt es immer wieder zu Feuchtigkeit und Niederschlag durch Luftfeuchtigkeit, gefolgt von Schimmelpilzbfall und später zu Schimmelpilzschäden. Sind diese schwarzen Flecken erst mal da, ist es schwierig diese wieder los zu werden. In Mietwohnungen kommt es immer wieder zum Streit zwischen Mieter und Vermieter: Wer hat Schuld an der Schimmelbildung bzw. am Schimmelbefall? Häufiger Vorwurf des Vermieters ist falsches Lüften vom Mieter, der Mieter hingegen wirft dem Vermieter Bauschäden und ungenügende Isolierung der Aussenwände vor. Gutachter für Schäden an Gebäuden können den Grund und die Art des Schimmels ermitteln. Die Schimmelpilzbegutachtung erfolgt meistens visuell. Für konkrete Messungen
werden geeichte Messgeräte zur Luft- und Materialfeuchte sowie -Temperatur
verwendet.
Für die Schimmelpilzbildung sind bautechnische, witterungsbedingte
und nutzungsbedingte Vorraussetzungen nötig. Der Gutachter hat die Aufgabe
herauszufinden, welche der Ursachen für die Schimmelpilzbildung
zutrifft.
Zur Ermittlung der Schimmelpilzursachen
kommen geeichte Messgeräte zur Anwendung. Die Entnahme
von Materialproben dienen zur Feststellung der Schimmelpilzarten.
Die Mikrobiologie fasst Schimmelpilze als eine systematisch, heterogene Gruppe
von Pilzen zusammen. Bekannte Schimmelpilzgattungen
sind:
MUCOR, RHIZOPUS, ASPERGILLUS, CLADISPORIUM, PENICILLIUM und ALTERNA.
Gutachter für Schimmelschäden
Schimmelpilz Gutachter Berlin