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Mittwoch, 8. Oktober 2014

Wir planen und bauen unser Haus

Sich zu entscheiden ein Eigenheim zu bauen ist noch relativ einfach, doch was kommt danach? Wie soll das persönliche Traumhaus eigentlich aussehen und wo soll es letztlich stehen? Was gibt es beim Hausbau zu beachten und wie erhalte ich eine Baugenehmigung? Das sind grundlegende Fragen, die erst einmal geklärt werden müssen. 

Danach folgen bereits die nächsten Sorgen, denn wie organisiert man eigentlich einen Eigenheimbau? Wo finde ich die geeigneten Handwerker und wie kann ich Pfusch am Bau vermeiden?
Das große Buch vom Hausbau kann helfen, Fehler beim Hausbau zu vermeiden.
Mit einer persönlichen Ansprache und viel Einfühlungsvermögen greift dieser Ratgeber alle Fragen und Wünsche auf und begleitet den potenziellen Bauherrn bei jedem Schritt auf dem Weg zum Eigenheim. Damit sowohl die Planungs- als auch die Bauphase strukturiert und übersichtlich ablaufen – vom Wunsch des Eigenheims bis zur Schlüsselübergabe, versorgt Sie dieses Buch mit kompetenten Informationen. Mit praktischen Anregungen, Checklisten für Finanzierung, Materialauswahl und Haus- und Energietechnik sowie hilfreiche Tipps zur reibungslosen Zusammenarbeit mit dem Architekten, Behörden und Baugutachtern.

Bausachverständige, die Sie beim Hausbau und der Bauabnahme unterstützen finden Sie im Gutachterverzeichnis in der Kategorie Hauskaufberatung und Baubegleitung.

Sonntag, 20. Juli 2014

DGUV Abnahme Hamburg

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - wurden neu geordnet und einheitlich verfasst und sind seit Mai 2014 unter den neuen Bezeichnungen wirksam.
Zum Beispiel wurde aus der BGV A3 Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel in der Fassung vom Januar 1997 (erster Nachtrag) nun die DGUV Vorschrift 3 und 4. Diese ist für alle Betriebe Pflicht und beinhaltet die Überprüfung aller elektrischen Einrichtungen am Arbeitsplatz. Hierbei wird unterteilt zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmittel. Der Inhalt der Regelungen ist nahezu gleich geblieben, die Bezeichnung hatte sich zuletzt 2005 von BGV A2 auf BGV A3 umgestellt und heisst nun DGUV Vorschrift 3. Diese Vorschriften stellen sogenanntes autonomes Recht dar und sind für Mitglieder der Berufsgenossenschaften verbindlich. Ergänzt werden die BG-Vorschriften von den Berufsgenossenschaftlichen Regeln (BGR), den Berufsgenossenschaftlichen Informationen (BGI) und den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen (BGG). Der unter E-CHECK besser bekannter Bezeichnung ist das anerkannte Prüfsiegel für elektrische Installationen und Geräte - in privaten wie auch in gewerblich und öffentlich genutzten Gebäuden.
In Hamburg ist die Gesellschaft für Haus- und Grundstücksverwaltung für die Durchführung der Elektroprüfungen berechtigt. Für mehr Infos besuchen Sie bitte die Webseiten unter www.ghg-hamburg.de/html/bgv-a3.htm

Samstag, 26. April 2014

öffentlich bestellte Sachverständige, Hamburg

Folgende Hamburger Sachverständige, deren öffentliche Bestellung und Vereidigung abgelaufen war, sind wiederbestellt worden: Sachverständiger Detlef Kruse als SV für Kraftfahrzeugschäden und Kfz-Bewertungen. Heinz Lehmann als Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken. Dr. Ulrich Obermöller als Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung, insbesondere Individualsoftware und Software-Qualitätssicherung sowie für die Überprüfung von Geldspielgeräten. Dipl.-Phys. Hans Pfeufer als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden. Jan-Andresen Siemens als Dispatcher sowie Dipl. Kaufmann Stefan Siewert als Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen. Quelle: hamburger wirtschaft, Ausgabe 04/2014. Die hamburger wirtschaft ist das offizielle Organ der Handelskammer Hamburg.
Foto: Complayment

Mittwoch, 19. März 2014

Neue Energieeinsparverordnung, EnEV Mai 2014

Altbau Eigentumswohnungen in
Hamburg sind sehr beliebt
Für Hausbesitzer und Immobilienkäufer in Deutschland tritt demnächst eine wichtige Gesetzesänderung in Kraft. Ab 1. Mai gilt die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014. Diese verschärft nicht nur die Anforderungen an Neubauten, sondern bringt auch neue Regelungen zum Energieausweis sowie zur Austauschpflicht bei alten Heizungen mit sich, wie die LBS Bayern erklärt. Die Experten der Landesbausparkasse geben Tipps zu den wichtigsten Neuerungen:
Austauschpflicht für alte Heizungen
Bisher galt die Regelung, dass gas- oder ölbefeuerte Heizkessel, die vor 1978 eingebaut wurden, auszutauschen sind. Die Austauschpflicht wird nun auf Heizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden bzw. älter als 30 Jahre sind, ausgeweitet. Nicht betroffen sind Brennwertkessel und Niedertemperatur-Heizkessel sowie Anlagen kleiner vier Kilowatt oder größer 400 Kilowatt. Selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sind zwar in der Regel von der Austauschpflicht ausgenommen. Aber falls die Immobilie verkauft wird, muss der neue Eigentümer die Heizung innerhalb von zwei Jahren ersetzen, erklärt die LBS Bayern.

Dienstag, 18. März 2014

Das neue GutachterVerzeichnis

Das Gutachter- und Sachverständigenverzeichnis
Das Gutachterverzeichnis präsentiert sich im neuen Design und mit vielen Neuerungen und nützlichen Funktionen. So ist es für Besucher und Suchende viel einfacher, den passenden Gutachter oder Sachverständigen eines bestimmten Gebietes zu finden. Durch die integrierte Freitext- und Stichwortsuche ist der Gutachter-Vergleich und eine spezielle Suche nach Fachgutachtern ein Kinderspiel. 
Für Gutachter und Sachverständige besteht die Möglichkeit, ihren Eintrag noch attraktiver zu gestalten, zum Beispiel durch hinzufügen eines Passbildes - natürlich kostenlos - oder durch eine effektive Erweiterung mit passenden Suchbegriffen und PLZ-Bereichen des Einsatzgebietes.

Sie sind Gutachter oder Sachverständiger? Senden Sie uns Ihre Änderungswünsche per E-Mail oder rufen Sie uns an: 040 69691518