Immer häufiger kommen sogenannte "Autobumser" zum Einsatz. Das sind meist organisierte Gruppen, die mit minderwertigen Fahrzeugen - oft mit Vorschäden - einen Unfall erzwingen. Sie kommen aus vorfahrtberechtigten Strassen herausgeschossen und lassen es auf eine Kollision ankommen. Nehmen Sie deshalb auch immer einen Kfz-Sachverständigen zur Hilfe, der das Fahrzeug des Unfallgegners bewertet, wenn Sie scheinbar Schuld an einem Unfall haben und Ihnen die Sitiation verdächtig vorkommt.
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Freitag, 20. August 2021
Was tun nach einem Verkehrsunfall?
Freitag, 4. Juni 2021
Schnelle Hilfe im Schadenfall - GUTACHTEN SCHNELLDIENST
Ein Gutachter wird immer dann gebraucht, wenn ein Schadenereigniss eingetroffen ist und nun der Schadenhergang oder die Schadenhöhe ermittelt und festgestellt werden soll. Das kann nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall oder auch nach einem festgestellten Schimmelbefall in der Mietwohnung sein. Egal, welcher Schadensfall vorliegt, der Betroffene braucht einen unabhängigen und kompetenten Gutachter oder Sachverständigen in seiner Nähe.
Donnerstag, 18. März 2021
Auf ins neue Heim: von der Grundstückssuche bis zum Einzug
Fast zwei Drittel der jungen Berufstätigen wollen sich laut LBS-Umfrage „Young Generation“ auf jeden Fall Wohneigentum anschaffen. Zunächst denken gerade junge Familien dabei meist an einen Neubau. Denn der bietet mehr Raum für individuelle Wünsche als eine gebrauchte Immobilie, ist energieeffizient und damit auch günstig in den monatlichen Betriebskosten – und man hat lange Ruhe vor neuen Investitionen. Dafür ist die Anschaffung allerdings in der Regel auch teurer.
Freitag, 26. Februar 2021
TÜV und H-Kennzeichen Abnahme für US Cars
Mittwoch, 3. Februar 2021
Kfz-Gutachter auch bei Glatteis-Schäden notwendig
Hamburg. In den kommenden Tagen ist wieder überfrierende Nässe, Straßenglätte mit Schnee und Eis vorausgesagt. Bereits in der letzten Woche hat es zahlreiche Unfälle mit Blechschäden gegeben. Insbesondere auf Autobahnen sind oft mehrere Fahrzeuge in Glatteisunfälle verwickelt. Da sich bei Massenkarambolagen die Schuldfrage nicht eindeutig klären lässt, gibt es bei den Versicherungen einen gemeinsamen Schadens-Topf für die Regulierung. Bei einer Unfallbeteiligung von mindestens 20 bzw. 50 Fahrzeugen wird oft eine vereinfachte Schadensregulierung angeordnet. Entschieden wird das von einer sogenannten Lenkungskommission aufgrund der Unfallschilderungen der zuständigen Polizei.