Altbau Eigentumswohnungen in Hamburg sind sehr beliebt |
Für Hausbesitzer und Immobilienkäufer in Deutschland tritt
demnächst eine wichtige Gesetzesänderung in Kraft. Ab 1. Mai gilt die
Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014. Diese verschärft nicht nur die
Anforderungen an Neubauten, sondern bringt auch neue Regelungen zum
Energieausweis sowie zur Austauschpflicht bei alten Heizungen mit sich,
wie die LBS Bayern erklärt. Die Experten der Landesbausparkasse geben
Tipps zu den wichtigsten Neuerungen:
Austauschpflicht für alte Heizungen
Bisher
galt die Regelung, dass gas- oder ölbefeuerte Heizkessel, die vor 1978
eingebaut wurden, auszutauschen sind. Die Austauschpflicht wird nun auf
Heizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden bzw. älter als 30 Jahre sind,
ausgeweitet. Nicht betroffen sind Brennwertkessel und
Niedertemperatur-Heizkessel sowie Anlagen kleiner vier Kilowatt oder
größer 400 Kilowatt. Selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sind
zwar in der Regel von der Austauschpflicht ausgenommen. Aber falls die
Immobilie verkauft wird, muss der neue Eigentümer die Heizung innerhalb
von zwei Jahren ersetzen, erklärt die LBS Bayern.