Willkommen auf Gutachter Blog!

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Sonntag, 19. Dezember 2010

Gutachter in Köln

Neuer Standort: 53332 Bornheim Baugutachter Köln
Ihr Gebäudeenergieberater, Bausachverständiger und Architekt in Köln. Baugutachter für Schäden an Gebäuden, Energieberatung. Ausstellen von Energieausweisen, Energie-Vor-Ort-Beratung (BAFA) ...
Tel.: (0 22 22) 99 56 998, mobil: 01511 963 1796

Montag, 26. Juli 2010

Bagatellschaden-Grenze bei Verkehrsunfall

Bagatellschaden bei Kfz Unfällen
Als Bagatellschaden bezeichnet die Kfz.-Versicherung einen Schaden mit Instandsetzungskosten von unter 700,00EUR (BGH AZ: VI ZR 365/03). Die gegnerische Versicherung kann wegen der sogenannten Schadenminderungspflicht des Geschädigten bei Bagatellschäden eine Erstattung der Kosten für das Kfz-Schadensgutachten ablehnen. Bei Bagatellschäden reicht ein Kostenvoranschlag einer KFZ-Werkstatt aus.
Die Werkstatt muss keine Vertragswerkstatt des Fahrzeugherstellers sein, es genügt eine freie KFZ Werkstatt für den Kostenvoranschlag. Sollte der Schaden jedoch mehr als 700 Euro betragen, trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten welches die Instandsetzungskosten oder die Wiederbeschaffungs- oder Restwertkosten im Fall eines Totalschadens festsetzt.

Freitag, 9. Juli 2010

Sachverständigenordnung der Handelskammer Hamburg

Das Plenum der Handelskammer Hamburg hat in seiner Sitzung am 6.05.2010 gemäß §4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammer folgende Sachverständigenordnung beschlossen: (Auszug, die vollständigen Besonderen Recdhtsvorschriften finden Sie in der Ausgabe 07/2010 der "hamburger wirtschaft", dem Magazin der Handelskammer Hamburg als Beihefter in der Heftmitte.) Die Sachverständigenordnung regelt unter anderem die Bestellungsgrundlage und die Öffentliche Bestellung. "... (1) Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind.
(2) Die öffentliche Bestellung umfasst die Erstattung von Gutachten und anderen Sachverständigenleistungen wie Beratung, Überwachungen, Prüfungen, Erteilung von Bescheinigungen sowie schiedsgutachterliche und schiedsrichterliche Tätigkeiten. ..." In weiteren Punkten geht es unter anderem um die Bestellungsvoraussetzungen (§3), die Vereidigung (§5), die Bezeichnung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger und um die Schweigepflicht (§15). Der Herausgeber der amtlichen Sachverständigenordnung vom 6.Mai 2010 ist die Handelskammer Hamburg.

Dienstag, 25. Mai 2010

Gutachter Werbung ist notwendig!

Wie können Gutachter und Sachverständige für ihre Dienstleistungen effizient werben? Für Gutachter und SV-Büros und Einzelunternehmen gibt es keine Werbebeschränkung wie etwa für Rechtsanwälte und Ärzte. Gutachter sind also selbst dafür verantwortlich, wie gut und wo sie gefunden werden. Internetwerbung für Gutachter und Sachverständige ist oft erfolgreicher als Printwerbung in Branchenverzeichnissen und Fachzeitschriften. 
 
Ein KFZ-Sachverständiger zum Beispiel wird von einem Unfallopfer bzw. Geschädigten erst dann gesucht, wenn es zum Schadensereignis gekommen ist. Der Bedarf ergibt sich kurzfristig! Hier liegt es nahe im Intenet zu recherchieren. Genauso ergibt es sich bei Schäden an Gebäuden oder Mietstreitereien wegen Schimmel in Mietwohnungen. Ein Betroffenener wird kaum eine Fachzeitschrift zur Hand haben oder aus dem Gedächtnis wissen, wo er einen entsprechenden Fachmann / Gutachter findet. Umfragen zufolge suchen über 92 % von kurzfristig eintreffenden Ereignissen im Internet nach Hilfe. Für Gutachter und Sachverständige ergibt sich also eine Notwendigkeit, in Gutachterverzeichnissen und Gutachterbörsen im Internet gefunden zu werden.

Mittwoch, 19. Mai 2010

Effizienter Einsatz erneuerbarer Energien

Um weitgehend Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern zu erlangen, werden in zunehmendem Maße erneuerbare Energien für die Beheizung genutzt – sowohl bei Wohnimmobilien als auch im gewerblichen Bereich. Für beide Bereiche werden am 07.06.10 um 18:30 Uhr auf einer Fachveranstaltung des EnergieBauZentrums anhand von Praxisbeispielen die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von erneuerbaren Energien vorgestellt. Themen sind dabei unter anderem die für die Nutzung erneuerbarer Energien erforderlichen Rahmenbedingungen und die notwendigen Investitionskosten sowie die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen. Die Veranstaltung ist kostenfrei, eine Anmeldung ist jedoch aufgrund der begrenzten Teilnehmerplätze erforderlich:
energiebauzentrum@elbcampus.de  oder Tel. 040-35905-822.

EnergieBauZentrum
ELBCAMPUS Kompetenzzentrum Handwerkskammer Hamburg
Zum Handwerkszentrum 1
21079 Hamburg

Samstag, 6. März 2010

Der Neon-Paragraph. Werbung für Rechtsberufe

Großes Paragraphen-Zeichen weist den Weg. Rechtsberufe unterliegen wie Ärzte und Behörden gewissen Werbebeschränkungen. Deshalb ist es manchmal schwerer als erwartet den richtigen Fachanwalt oder Steuerberater in der Nähe zu finden. Ab sofort können aber alle Anwalts- und Steuerberaterkanzleien ähnlich wie Zahnärzte mit einen hell leuchtenden Neonsymbol ihren Klienten den Weg weisen. Ein großes Paragraphen-Zeichen wird steckerfertig von der Neon-Handelsvertretung Hamburg geliefert und bei Bedarf gleich angeschlossen. Der Anschluß ist jedoch selbst für den Laien ein kinderspiel: Das Neonschild wird hingestellt oder an einem Deckenhaken aufgehangen und braucht nur noch mit einer gewöhnlichen 220V Steckdose verbunden werden. Der Stromverbrauch ist Dank neuester Technologie ähnlich gering wie bei einer Energiesparlampe. Standardmäßig sind die Neonfarben hellblau oder weiss, aber auch Sonderfarben oder Wunschmotive lassen sich gegen einen geringen Aufpreis herstellen.

Pressekontakt und Bestellung:
Neonhandelsvertretung Hamburg
http://www.neontrend.de/
22149 Hamburg Rahlstedt
Tel. 040 69691518

Die Schellenberg Medienvertretung Hamburg betreut unter anderem Internetprojekte wie www.Gutachterboerse.de und entwickelt online-Werbung für Gutachter, Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater.

Rechtsanwälte in Hamburg: http://www.hamburgportal.de/html/rechtsanwaelte.htm
Anwaltsverzeichnis für Hamburg: http://www.rechtshilfe-hamburg.de/
Neonwerbung und Leuchtstäbe: http://www.neontrend.de/  http://www.neoninfo.de/

Freitag, 19. Februar 2010

KFZ Unfallgutachten - Unfall? Was nun?

Sie haben an Ihrem Fahrzeug einen Unfallschaden und benötigen nun einen Kfz-Sachverständigen/ Kfz-Gutachter?
Was Sie wissen sollten:
Bei jedem Schaden haben Sie grundsätzlich die freie Wahl des Gutachters!
Sie brauchen nicht zu warten, bis Ihnen die gegnerische Versicherung einen (eigenen) Gutachter schickt!
Die Versicherung des Unfallgegners können Sie sich vom Zentralruf der Autoversicherer nennen lassen. Sie brauchen nur das Kennzeichen und den Zeitpunkt des Unfalles angeben.

Unter 040 6887973-0 erhalten Sie Gutachter in Ihrer Nähe.

Wir benötigen folgende Angaben von Ihnen:
Name, Telefonnummer, Kfz-Typ, Kennzeichen, Besichtigungsort und Ihren Wunsch- Besichtigungstermin (gern auch Samstags). Kfz-Sachverständiger Hamburg und Unfallgutachten Schnelldienst

Dienstag, 16. Februar 2010

Gutachter klären Unfallursache zum Zugunglück in Belgien

Bei dem schweren Zugunglück am 15.02.2010 im belgischen Halle, wo zwei entgegenkommende Personenzüge frontal auf einem Gleiss zusammenstiessen, kamen mindestens 18 Menschen ums Leben. Zudem wurden nach Angaben des Staatsanwalts mindestens 80 Fahrgäste verletzt, davon 20 schwer. Auf Grund der überwiegend unübersichtlichen Lage am Unfallort des Zugunglücks war zunächst von einer unterschiedlichen Anzahl von Verletzten die Rede gewesen. Aus Protest gegen schlechte Arbeitsbedingungen bei der belgischen Staatsbahn SNCB legten Mitarbeiter am Wochenanfang in mehreren belgischen Städten die Arbeit nieder, so dass im Regionalverkehr in der Region viele Züge ausfallen. Frühestens gegen Ende der Woche soll sich der Verkehr auf der Strecke wieder normalisieren. Jetzt kümmern sich Gutachter und Unfallgutachter um die Aufklärung des Unglücks.

Sonntag, 7. Februar 2010

medizinische Gutachten

Bei Aktenlagen- und Untersuchungsgutachten geht es sehr oft um die Frage, ob eine bestimmte ärztliche Maßnahme der Diagnostik oder der Therapie medizinisch notwendig war oder nicht. Diese Frage ist durch einen Gutachter zu beantworten. Die Feststellung der medizinische Notwendigkeit ist dabei kein Begriff des allgemeinen Sprachgebrauches, sondern eine juristisch voll überprüfbare Feststellung, deren Bedeutung sich der Gutachter vollends klar sein muss. Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) in Kiel erstellt Gutachten auf chirurgischem und unfallchirurgischem Gebiet für Versicherungen und Gerichte. Siehe Artikel: medizinische Gutachten Kiel im Gutachterverzeichnis für Gutachter und Sachverständige. Mehr Infos finden Sie auf der Website der Chirurgie Kiel oder im MED360-Blog im Artikel: MVZ Chirurgie Kiel