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Montag, 2. März 2015

Nach einem Verkehrsunfall ist ein unabhängiges Schadengutachten unentbehrlich

Trotz modernster Technik und trotz hoher effizienter Fahrerassistenzsysteme sind Verkehrsunfälle auch heute noch unvermeidlich.
Die hohe Verkehrsdichte in Deutschland mit 45 Millionen Pkw führt naturgemäß auch zu Verkehrsunfällen. Erfreulicherweise ist zwar die Zahl der Verkehrstoten in den letzten 20 Jahren von 20.000 auf unter 4.000 pro Jahr zurückgegangen, aber auch bloße Blechschäden können eine Menge Ärger verursachen.
Viele Autofahrer sind verunsichert, welche Rechte sie nach einem Verkehrsunfall haben. Gerade die Kfz-Versicherer weisen häufig darauf hin, dass beispielsweise ein Gutachten, genauso wie die Einschaltung eines Anwaltes entbehrlich sei.
Der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V. (BVSK), dem etwa 1.000 qualifizierte freiberufliche Kfz- Sachverständige und etwa 500 verkehrsrechtlich spezialisierte Rechtsanwälte angehören, weist darauf hin, dass die Einschaltung eines Kfz-Sachverständigen in der Regel unentbehrlich ist. Nur das Gutachten bietet eine geeignete Grundlage, einen Unfallschaden vollumfänglich durchzusetzen.