Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - wurden neu geordnet und einheitlich verfasst und sind seit Mai 2014 unter den neuen Bezeichnungen wirksam.
Zum Beispiel wurde aus der BGV A3 Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel in der Fassung vom Januar 1997 (erster Nachtrag) nun die DGUV Vorschrift 3 und 4. Diese ist für alle Betriebe Pflicht und beinhaltet die Überprüfung aller elektrischen Einrichtungen am Arbeitsplatz. Hierbei wird unterteilt zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmittel. Der Inhalt der Regelungen ist nahezu gleich geblieben, die Bezeichnung hatte sich zuletzt 2005 von BGV A2 auf BGV A3 umgestellt und heisst nun DGUV Vorschrift 3. Diese Vorschriften stellen sogenanntes autonomes Recht dar und sind für Mitglieder der Berufsgenossenschaften verbindlich. Ergänzt werden die BG-Vorschriften von den Berufsgenossenschaftlichen Regeln (BGR), den Berufsgenossenschaftlichen Informationen (BGI) und den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen (BGG). Der unter E-CHECK besser bekannter Bezeichnung ist das anerkannte Prüfsiegel für elektrische Installationen und Geräte - in privaten wie auch in gewerblich und öffentlich genutzten Gebäuden.
In Hamburg ist die Gesellschaft für Haus- und Grundstücksverwaltung für die Durchführung der Elektroprüfungen berechtigt. Für mehr Infos besuchen Sie bitte die Webseiten unter www.ghg-hamburg.de/html/bgv-a3.htm