Neue Regelungen zum Gebäude Energieausweis ab Mai 2026. Die grundlegendste Änderung ist, dass die Regelungen zum Energieausweis einheitlich für die gesamte EU gelten sollen. Bisher hatten die Energieausweise eine Skala von A+ bis H. Auch die neuen Energieausweise sind 10 Jahre gültig, diese Änderungen werden in Deutschland aber erst mit dem GModG umgesetzt und deshalb erst später in Kraft treten! Der (Energie-)Verbrauchsausweis soll künftig nur noch Wohngebäuden vorbehalten sein. Für Nichtwohngebäude und gemischt genutzte Gebäude muss zukünftig ein Bedarfsausweis erstellt werden.