Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden decken u.a. folgendes Leistungsspektrum ab. Begutachtungen im Ingenieurwesen insbeondere die Planungsleistungen im Hochbau der Architekten Planung, Leistungsphase 1-9 nach §15 HOAI, Planungsleistungen im Hochbau der Tragwerksingenieure (Statiker), Bauleitungsleistungen, Kostenermittlung im Hochbau (Prüfung). Schäden, die durch Baustopp und oder Bauverzögerung entstehen, nennt man Verzugsschaden. Gutachter für Schäden an Gebäuden erstellen ebenfalls Gutachten zu Baukosten und Bauschäden, die durch Planung und Ausführung verursacht werden.
Gutachter für Schäden an Gebäuden im Gutachterverzeichnis