Was Sie wissen sollten:
Bei jedem Schaden haben Sie grundsätzlich die freie Wahl des Gutachters!
Sie brauchen nicht zu warten, bis Ihnen die gegnerische Versicherung einen (eigenen) Gutachter schickt!
Die Versicherung des Unfallgegners können Sie sich vom Zentralruf der Autoversicherer nennen lassen. Sie brauchen nur das Kennzeichen und den Zeitpunkt des Unfalles angeben.
Wir benötigen folgende Angaben von Ihnen:
Name, Telefonnummer, Kfz-Typ, Kennzeichen, Besichtigungsort und Ihren Wunsch- Besichtigungstermin (gern auch Samstags). Kfz-Sachverständiger Hamburg und Unfallgutachten Schnelldienst