Bagatellschaden bei Kfz Unfällen
Die Werkstatt muss keine Vertragswerkstatt des Fahrzeugherstellers sein, es genügt eine freie KFZ Werkstatt für den Kostenvoranschlag. Sollte der Schaden jedoch mehr als 700 Euro betragen, trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten welches die Instandsetzungskosten oder die Wiederbeschaffungs- oder Restwertkosten im Fall eines Totalschadens festsetzt.
Quelle: IhrKfzSachverstaendiger.de