Neue Regelungen zum Gebäude Energieausweis ab Mai 2026. Die grundlegendste Änderung ist, dass die Regelungen zum Energieausweis einheitlich für die gesamte EU gelten sollen. Bisher hatten die Energieausweise eine Skala von A+ bis H. Auch die neuen Energieausweise sind 10 Jahre gültig, diese Änderungen werden in Deutschland aber erst mit dem GModG umgesetzt und deshalb erst später in Kraft treten! Der (Energie-)Verbrauchsausweis soll künftig nur noch Wohngebäuden vorbehalten sein. Für Nichtwohngebäude und gemischt genutzte Gebäude muss zukünftig ein Bedarfsausweis erstellt werden.
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Was kostet der Energieausweis in Zukunft?
Die Regelungen zum Energieausweis sollen mit den EU übergreifenden einheitlichen Regeln insgesamt vereinfacht werden. Teurer werden soll der neue Energieausweis nicht, er kann nach wie vor auch online erstellt werden. Die Kosten für die Energieausweisausstellung (früher auch als Energiepass bekannt) richten sich nach Aufwand und Größe des Gebäudes.
Künftig muss in Immobilienofferten und Verkaufsanzeigen der wesentliche Energieträger für die Heizung des Gebäudes nicht mehr angegeben werden. Aber der Energieausweis muss nicht mehr nur bei einem neuem Mietvertrag, sondern auch bei einer Mietverlängerung vorgelegt werden und auch denkmalgeschützte Gebäude benötigen neuerdings einen Energieausweis bei Vermietung und Verkauf.
