Willkommen auf Gutachter Blog!

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Mittwoch, 8. Oktober 2014

Wir planen und bauen unser Haus

Sich zu entscheiden ein Eigenheim zu bauen ist noch relativ einfach, doch was kommt danach? Wie soll das persönliche Traumhaus eigentlich aussehen und wo soll es letztlich stehen? Was gibt es beim Hausbau zu beachten und wie erhalte ich eine Baugenehmigung? Das sind grundlegende Fragen, die erst einmal geklärt werden müssen. 

Danach folgen bereits die nächsten Sorgen, denn wie organisiert man eigentlich einen Eigenheimbau? Wo finde ich die geeigneten Handwerker und wie kann ich Pfusch am Bau vermeiden?
Das große Buch vom Hausbau kann helfen, Fehler beim Hausbau zu vermeiden.
Mit einer persönlichen Ansprache und viel Einfühlungsvermögen greift dieser Ratgeber alle Fragen und Wünsche auf und begleitet den potenziellen Bauherrn bei jedem Schritt auf dem Weg zum Eigenheim. Damit sowohl die Planungs- als auch die Bauphase strukturiert und übersichtlich ablaufen – vom Wunsch des Eigenheims bis zur Schlüsselübergabe, versorgt Sie dieses Buch mit kompetenten Informationen. Mit praktischen Anregungen, Checklisten für Finanzierung, Materialauswahl und Haus- und Energietechnik sowie hilfreiche Tipps zur reibungslosen Zusammenarbeit mit dem Architekten, Behörden und Baugutachtern.

Bausachverständige, die Sie beim Hausbau und der Bauabnahme unterstützen finden Sie im Gutachterverzeichnis in der Kategorie Hauskaufberatung und Baubegleitung.

Sonntag, 20. Juli 2014

DGUV Abnahme Hamburg

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - wurden neu geordnet und einheitlich verfasst und sind seit Mai 2014 unter den neuen Bezeichnungen wirksam.
Zum Beispiel wurde aus der BGV A3 Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel in der Fassung vom Januar 1997 (erster Nachtrag) nun die DGUV Vorschrift 3 und 4. Diese ist für alle Betriebe Pflicht und beinhaltet die Überprüfung aller elektrischen Einrichtungen am Arbeitsplatz. Hierbei wird unterteilt zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmittel. Der Inhalt der Regelungen ist nahezu gleich geblieben, die Bezeichnung hatte sich zuletzt 2005 von BGV A2 auf BGV A3 umgestellt und heisst nun DGUV Vorschrift 3. Diese Vorschriften stellen sogenanntes autonomes Recht dar und sind für Mitglieder der Berufsgenossenschaften verbindlich. Ergänzt werden die BG-Vorschriften von den Berufsgenossenschaftlichen Regeln (BGR), den Berufsgenossenschaftlichen Informationen (BGI) und den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen (BGG). Der unter E-CHECK besser bekannter Bezeichnung ist das anerkannte Prüfsiegel für elektrische Installationen und Geräte - in privaten wie auch in gewerblich und öffentlich genutzten Gebäuden.
In Hamburg ist die Gesellschaft für Haus- und Grundstücksverwaltung für die Durchführung der Elektroprüfungen berechtigt. Für mehr Infos besuchen Sie bitte die Webseiten unter www.ghg-hamburg.de/html/bgv-a3.htm

Samstag, 26. April 2014

öffentlich bestellte Sachverständige, Hamburg

Folgende Hamburger Sachverständige, deren öffentliche Bestellung und Vereidigung abgelaufen war, sind wiederbestellt worden: Sachverständiger Detlef Kruse als SV für Kraftfahrzeugschäden und Kfz-Bewertungen. Heinz Lehmann als Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken. Dr. Ulrich Obermöller als Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung, insbesondere Individualsoftware und Software-Qualitätssicherung sowie für die Überprüfung von Geldspielgeräten. Dipl.-Phys. Hans Pfeufer als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden. Jan-Andresen Siemens als Dispatcher sowie Dipl. Kaufmann Stefan Siewert als Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen. Quelle: hamburger wirtschaft, Ausgabe 04/2014. Die hamburger wirtschaft ist das offizielle Organ der Handelskammer Hamburg.
Foto: Complayment

Mittwoch, 19. März 2014

Neue Energieeinsparverordnung, EnEV Mai 2014

Altbau Eigentumswohnungen in
Hamburg sind sehr beliebt
Für Hausbesitzer und Immobilienkäufer in Deutschland tritt demnächst eine wichtige Gesetzesänderung in Kraft. Ab 1. Mai gilt die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014. Diese verschärft nicht nur die Anforderungen an Neubauten, sondern bringt auch neue Regelungen zum Energieausweis sowie zur Austauschpflicht bei alten Heizungen mit sich, wie die LBS Bayern erklärt. Die Experten der Landesbausparkasse geben Tipps zu den wichtigsten Neuerungen:
Austauschpflicht für alte Heizungen
Bisher galt die Regelung, dass gas- oder ölbefeuerte Heizkessel, die vor 1978 eingebaut wurden, auszutauschen sind. Die Austauschpflicht wird nun auf Heizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden bzw. älter als 30 Jahre sind, ausgeweitet. Nicht betroffen sind Brennwertkessel und Niedertemperatur-Heizkessel sowie Anlagen kleiner vier Kilowatt oder größer 400 Kilowatt. Selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sind zwar in der Regel von der Austauschpflicht ausgenommen. Aber falls die Immobilie verkauft wird, muss der neue Eigentümer die Heizung innerhalb von zwei Jahren ersetzen, erklärt die LBS Bayern.

Dienstag, 18. März 2014

Das neue GutachterVerzeichnis

Das Gutachter- und Sachverständigenverzeichnis
Das Gutachterverzeichnis präsentiert sich im neuen Design und mit vielen Neuerungen und nützlichen Funktionen. So ist es für Besucher und Suchende viel einfacher, den passenden Gutachter oder Sachverständigen eines bestimmten Gebietes zu finden. Durch die integrierte Freitext- und Stichwortsuche ist der Gutachter-Vergleich und eine spezielle Suche nach Fachgutachtern ein Kinderspiel. 
Für Gutachter und Sachverständige besteht die Möglichkeit, ihren Eintrag noch attraktiver zu gestalten, zum Beispiel durch hinzufügen eines Passbildes - natürlich kostenlos - oder durch eine effektive Erweiterung mit passenden Suchbegriffen und PLZ-Bereichen des Einsatzgebietes.

Sie sind Gutachter oder Sachverständiger? Senden Sie uns Ihre Änderungswünsche per E-Mail oder rufen Sie uns an: 040 69691518

Samstag, 10. August 2013

Unwetterschäden in Berlin

Schäden durch Sturm, Gewitter und Hagel
häuften sich in den letzten Wochen, vor
allem im Raum Berlin und Brandenburg.
Heftige Gewitter mit Sturmböen und starken Regenfällen, teilweise sogar Hagel mit erheblicher Schlagkraft, machten in diesem Sommer immer wieder Schlagzeilen und ein Ende ist noch nicht in Sicht. Die Schäden sind entsprechend hoch: durch Hagel zerschlagene Dächer und Glasscheiben an Fahrzeugen und Gebäuden, überflutete Keller und Erdgeschosswohnungen, Schäden durch umfallende Bäume sowie der landwirtschaftliche Schaden für die Bauern, dessen Wert erst noch ermittelt werden muss.

Montag, 3. Juni 2013

Fachbücher für Gutachter

Fachbücher für Gutachter und Sachverständige, z.B. "Schäden an Gebäuden: Erkennen und Beurteilen" von Autor Gunter Hankammer, erfreuen sich zunehmenden Interesses und liegen voll im Trend der Fachliteratur. Dieser Leitfaden bietet allen am Bau Verantwortlichen eine Sammlung typischer Schäden, unter Berücksichtigung der einschlägigen Regelwerke und aktueller Rechtsprechung. Das Besondere im Vergleich zu ähnlichen Werken ist die umfassende Darstellung der Schadensproblematik in einer sehr praktisch handhabbaren und gut überschaubaren Form. Über die Betrachtung und Analyse typischer Schadensbilder an Bauteilen hinaus wird auf die wichtigsten weiteren Schadensursachen (Schäden durch Mangel an Wärme und Schallschutz sowie Schäden durch Fremdeinwirkung wie Brand, Wasser, Tiere, Nachbarschaft etc.) eingegangen. Beispiele, Zitate aus Regelwerken zu den wichtigsten Schadensproblematiken und einschlägige Gerichtsentscheidungen runden diesen Schadenskatalog für den Baupraktiker ideal ab. Quelle: amazon 
Mehr Fachbücher für Gutachter

Donnerstag, 16. Mai 2013

Schimmelgutachter in Mecklenburg und Berlin

Schimmelschaden
Schimmelpilz muss schnell
behandelt werden!
Schimmelpilzbefall durch Bauschäden und Baumängel sind ein ernstzunehmendes Problem und betrifft nicht nur Altbauten. Die Schäden, die der Schimmelpilz anrichten kann, ist beträchtlich und betrifft immer mehr Gebäude und Mietwohnungen.  Oft wird dem Mieter eine ungenügende Lüftung und damit eine Mitschuld unterstellt. Ob es sich tatsächlich um einen Baumangel handelt, kann nur ein Bausachverständiger ermitteln und danach ein Schimmelpilzgutachten erstellen. Infos zum Schimmelgutachten.


Mittwoch, 13. Februar 2013

Winterdienst

Winterdienste - Aufgaben und Rechte. Wer räumt was?

Winterdienst Hamburg
Für die Umsetzung des Hamburgischen Wegegesetzes bezüglich der Räum- und Streupflicht sind zwei Verantwortungsbereiche festgelegt. Überall dort, wo Anlieger von der Räum- und Streupflicht nicht betroffen sind, organisiert die Stadt Hamburg den öffentlichen Winterdienst. Das betrifft in erster Linie Fahrbahnen, öffentliche Plätze, Haltestellen der Verkehrsbetriebe und ein festgelegtes Netz der wichtigsten Radwege. Dabei wird der öffentliche Winterdienst der Stadtreinigung Hamburg im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und seiner Belastbarkeit tätig.
Foto: GHG Winterdienst Hamburg


Montag, 16. April 2012

INGENIEURBAUTAGE 2012

Die Fachausstellung für Ingenieurbau econstra wird bereichert durch die parallel stattfindenden INGENIEURBAUTAGE 2012, die in den Konferenz- und Veranstaltungsräumen der Messe Freiburg zum ersten Mal eine theoretisch fundierte und praktisch orientierte Vortragsreihe ins Leben rufen.
Vom 25. bis zum 27. Oktober 2012 werden anerkannte Fachleute aus dem In- und Ausland thematische Schwerpunkte des Ingenieurbaus und der Bauwerksinstandsetzung erläutern.

Das aktuelle Programm der Ingenieurbautage finden Sie ab sofort unter www.ingenieurbautage.de.

Donnerstag, 8. März 2012

Informationen für Gutachter und SV

Aktuelle Infos zum Eintrag in unsere Gutachterverzeichnisse. Stand März 2012.
Hamburg: Auf Grund der vielen Nachfragen von Gutachtern, Sachverständigen und SV Ing.-Büros hier ein paar grundlegende Informationen:
Eintragen können sich alle Gutachter und SV sowie Branchennahe Unternehmen. Der Eintrag erfolgt bei einer Anmeldung automatisch immer in allen 3 Portalen: Gutachterboerse.de, Gutachterverzeichnis.com und Gutachtersuche.de.
Der kostengünstige Grundeintrag braucht also nur einmal vorgenommen werden. Es handelt sich auch nicht um einen Jahresbetrag, sondern um eine einmalige Eintrags-Bearbeitungsgebühr! Der Grundeintrag enthält bereits alle wichtigen Daten wie Beschreibung, Einsortierung nach Grundbranche und PLZ sowie Link zur Homepage.
Der Eintrag in allen 3 Gutachterportalen erscheint also auf unbegrenzte Zeit bis der Eintrag z.B. vom Verantwortlichen Inhaber gelöscht wird oder ersichtlich ist, dass das Unternehmen nicht mehr existiert.
Der umfangreiche Werbeeintrag als "Firmenprofil" dagegen wird jährlich berechnet. Dieser Werbeeintrag wird besonders hervorgehoben und enthält eine suchmaschinenoptimierte Unterseite, Keywords nach Ihren Vorgaben und mehr Infos, Bilder, Logo usw.

Bei Rückfragen rufen Sie uns bitte an unter 040 69691518
Infos zum Firmenprofil und Grundeintrag für Gutachter und Sachverständige

Mittwoch, 11. Januar 2012

Bauleitung-Baubegleitung

Bauleitung - Baubegleitung - Qualitätskontrolle
Das Bausachverständigenbüro Müller in 39288 Burg bei Magdeburg zwischen Wolfsburg/Braunschweig und Berlin gelegen, gibt Bauherren die Sicherheit die sie brauchen durch einen Bauleiter und Baubegleiter. Dabei wird unterschieden zwischen der Bauleitung und der Baubegleitung / Qualitätssicherung. Gearbeitet und abgerechnet wird nach der HOIA. Die Gesamtleistung eines Architekten oder Ingenieurs wird in Deutschland nach der “Honorarordnung für Architekten und Ingenieure” in Leistungsphasen gegliedert. Die HOAI ordnet den Leistungsphasen einen bestimmten Anteil des Gesamthonorars des Architekten oder Ingenieurs zu. Was sind die Leistungsphasen 6 bis 9? 6. Vorbereitung der Vergabe 7. Mitwirkung bei der Vergabe 8. Objektüberwachung (Bauüberwachung) 9. Objektbetreuung und Dokumentation Bauleitung Bei der Bauleitung werden die Leistungsphasen 6 – 9 der HOAI angesprochen und ausgeführt. Der Bauleiter ist dann direkt mit der Ausführung der Bauleistungen beauftragt und stellt das Bindeglied zwischen den Bauherren und den ausführenden Firmen dar. Der Bauleiter ist für Fehler in der Bauleitung haftbar. Die Kosten hierfür richten sich im allgemeinem nach der HOAI. Baubegleitung / Qualitätskontrolle Die Baubegleitung / Qualitätssicherung umfasst die einzelnen Baukontrollen und ist bautechnisch beratend für den Bauherren da. Der Baubegleiter ist den ausführenden Baufirmen nicht weisungsberechtigt und kann auch für die Bauausführungen nicht haftbar gemacht werden.
Quelle: SV-Büro S. Müller, Baugutachter Berlin